Warum ein eigenes Rechnungsprogramm
Ein Werkstattbericht: was mich an den vorhandenen Werkzeugen gestört hat, welche Entscheidung daraus wurde und was das über die Arbeit an Kundensystemen sagt.
Die Beobachtung
Seit die E-Rechnung Pflicht wurde, ist ein Markt für Umwandler entstanden: Man wirft ein fertiges PDF hinein, ein Programm liest es aus und baut ein XML dazu. Das klingt bequem und ist der Weg, auf dem Fehler entstehen. Was ausgelesen wird, ist eine Vermutung über ein Bild - und die Rechnung, die der Kunde sieht, und die Daten, die seine Buchhaltung liest, stammen aus zwei verschiedenen Vorgängen.
Die Entscheidung
Rechnungsblatt kennt kein Auslesen. Die Rechnung entsteht aus einem Formular, und aus DENSELBEN Daten entstehen im selben Vorgang das Blatt und das XML. Was auf dem Papier steht, steht auch in der Datei - nicht, weil jemand gut abgelesen hat, sondern weil es dieselbe Quelle ist.
- Das Formular erzwingt die Pflichtangaben nach § 14 UStG - fehlt eine, entsteht keine Rechnung.
- Das XML folgt EN 16931 (CII), das PDF ist ein PDF/A-3B mit dem XML darin.
- Ein Vorgang, zwei Ergebnisse - keine zweite Quelle, die auseinanderlaufen kann.
Was das mit Ihren Systemen zu tun hat
Dieselbe Haltung steckt in jedem System, das ich baue. Eine Rechnungsnummer wird beim Festschreiben vergeben und nicht vorher; ein festgeschriebener Beleg ändert sich nicht mehr; ein Status, der etwas auslöst, wird nicht nebenbei gesetzt. Das sind keine technischen Vorlieben, sondern die Stellen, an denen Buchhaltung später auffliegt.
Stand
Rechnungsblatt ist im Aufbau. Der Kern - Prüfung, Blatt, XML, PDF/A-3B - läuft und ist gegen einen Validator geprüft; die Preise stehen noch nicht fest. Wer wissen will, wie ich arbeite, bevor er ein System bauen lässt, sieht es hier am kleinsten Beispiel.
Fragen
- Warum kein Auslesen bestehender PDFs?
- Weil eine ausgelesene Rechnung eine Vermutung ist. Stimmt ein Betrag nicht, merkt es niemand - das PDF sieht ja richtig aus. Aus einem Formular kann diese Lücke nicht entstehen.
- Ist das ein Ersatz für meine Buchhaltung?
- Nein. Es schreibt Rechnungen, die der Norm genügen, und legt sie ab. Buchführung, Steuererklärung und Jahresabschluss bleiben beim Steuerberater.
Stand 2026-09-07
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